Zustiftung

Schon mit kleinen Beträgen helfen Sie, das Stiftungskapital aufzustocken.

Mit einer Zustiftung von 500 € erhalten Sie für drei Jahre Stimmrecht in der Stifterversammlung. Die Stifterversammlung trifft sich einmal im Jahr, entlastet den Vorstand und unterstützt ihn bei grundsätzlichen Entscheidungen.

Unsere Bankverbindung:
Bank für Sozialwirtschaft
Kontonummer: 35 67 500
BLZ: 860 20 500